Spektrum

Altersvorsorge und Nachfolge

Für den eigenen Ruhestand vorsorgen und Vermögen geordnet weitergeben. Beides gehört zusammen und beginnt besser früh als spät.

Kurz gesagt

Die gesetzliche Rente reicht bei den meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sachwerte wie Pflegeimmobilien können die Altersvorsorge ergänzen. Wer Vermögen weitergeben will, nutzt die Freibeträge beim Erben und Schenken am besten rechtzeitig und mit Steuerberater und Notar.

Wie groß ist die Rentenlücke?

Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen Ihrem letzten Einkommen und Ihrer Rente. Wie groß sie ist, zeigt nur eine persönliche Rechnung.

Der Gesetzgeber hat das Rentenniveau bis zur Rentenanpassung 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben. Das Rentenniveau ist aber keine persönliche Quote. Es vergleicht eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit dem Durchschnittsverdienst, vor Steuern und Sozialabgaben. Wer mehr verdient hat, weniger Jahre gearbeitet hat oder selbstständig war, liegt oft deutlich darunter. Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ist der beste Ausgangspunkt für die Rechnung.

Quelle: BMAS, Rentenpaket 2025 beschlossen, Dezember 2025, abgerufen 31.10.2026

Für wen ist diese Planung wichtig?

Für alle ab etwa Mitte vierzig, die ihren Ruhestand absichern und Vermögen gezielt weitergeben möchten. Besonders dringlich ist sie für Selbstständige und Unternehmer.

Selbstständige haben oft keine oder nur eine kleine gesetzliche Rente. Unternehmer müssen zusätzlich klären, was mit der Firma geschieht. Und Eltern, die Kinder oder Enkel unterstützen möchten, profitieren davon, wenn sie Schenkungen über Jahre planen.

Wie können Sachwerte die Altersvorsorge ergänzen?

Sachwerte können laufende Einnahmen liefern oder Substanz erhalten. Sie ersetzen die Rente nicht, sondern ergänzen sie.

Eine Pflegeimmobilie bringt Mieteinnahmen und steht im Grundbuch. Ob sie oder eine Basisrente besser zu Ihnen passt, vergleiche ich im Beitrag Pflegeimmobilie oder Rürup-Rente. Edelmetalle und Investmentdiamanten bringen keine laufenden Erträge, bewahren aber Substanz und lassen sich gut weitergeben. Wichtig ist, dass im Ruhestand genug Liquidität verfügbar bleibt. Ein Vermögen, das nur aus schwer verkäuflichen Werten besteht, hilft wenig, wenn die Heizung ausfällt.

Welche Freibeträge gelten beim Erben und Schenken?

Für Erbschaften und Schenkungen gelten dieselben persönlichen Freibeträge. Sie hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und gelten je Person, die etwas erhält, innerhalb von zehn Jahren.

EmpfängerFreibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner500.000 Euro
Kind, Stiefkind400.000 Euro
Enkel200.000 Euro
Übrige Personen der Steuerklasse I, etwa Eltern beim Erbe100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, nicht Verwandte20.000 Euro

Schenkungen an dieselbe Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet. Wer früh beginnt, kann Freibeträge deshalb mehrfach nutzen. Über eine Reform der Erbschaftsteuer wird politisch diskutiert; ich halte Sie auf dem Laufenden. Steuerliche Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Quellen: § 16 ErbStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026; § 14 ErbStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026

Chancen und Risiken frühzeitiger Planung

Chancen

  • Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzbar
  • Mehr Zeit für Sachwerte, ihre Wirkung zu entfalten
  • Klare Regelungen vermeiden Streit in der Familie
  • Ruhestand mit planbaren Einnahmen

Risiken

  • Geschenktes Vermögen ist weg, auch wenn Sie es später brauchen
  • Steuerregeln können sich ändern
  • Sachwerte sind oft schwer teilbar unter mehreren Erben
  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, oft anders als gewünscht

Warum Sie rechtzeitig regeln sollten

Weil sich die beste Lösung nur mit Zeit umsetzen lässt. Wer erst im Ernstfall handelt, hat kaum noch Spielraum.

Zur Nachfolge gehören Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Immobilien und Unternehmensanteilen ist der Notar ohnehin Pflicht. Ich sorge dafür, dass Ihre Vermögensstruktur zur geplanten Nachfolge passt. Testament und Verträge gestalten Notar oder Fachanwalt; die steuerliche Seite prüft Ihr Steuerberater. Wie das bei Diamanten konkret aussieht, lesen Sie unter Diamanten vererben und verschenken.

Wie berate ich zu Altersvorsorge und Nachfolge?

Ich bringe Vorsorge, Vermögen und Nachfolge in einen Plan. Rechtliche und steuerliche Fragen gebe ich gezielt an Fachleute weiter.

Wir beginnen mit Ihrer Renteninformation und Ihren bestehenden Verträgen. Dann rechnen wir die Lücke aus und prüfen, welche Bausteine sie schließen können. Dazu gehören auch Absicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Pflege, die ich im Marktvergleich für Sie prüfe. Zum Schluss besprechen wir, wer was erhalten soll und wann.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

So früh wie möglich. Weil Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, verschafft jedes frühe Jahr zusätzlichen Spielraum. Ein guter Zeitpunkt ist spätestens Mitte fünfzig.

Reicht ein privates Testament?

Ein handschriftliches Testament ist rechtlich gültig. Bei Immobilien, Unternehmen oder komplexen Familienverhältnissen empfehle ich trotzdem Notar oder Fachanwalt. Fehler im Testament lassen sich nach dem Tod nicht mehr korrigieren.

Kann ich eine Pflegeimmobilie zu Lebzeiten verschenken?

Ja, auch mit Vorbehalten wie einem Nießbrauch, sodass Ihnen die Mieten bleiben. Die Gestaltung übernimmt der Notar, die steuerliche Wirkung klärt Ihr Steuerberater.

Werden die Freibeträge bald geändert?

Eine Reform der Erbschaftsteuer wird politisch diskutiert. Stand Ende Oktober 2026 gelten die Freibeträge aus § 16 ErbStG unverändert. Sobald sich etwas ändert, passe ich die Planung mit Ihnen an.

Persönliches Gespräch

Ist Ihre Vorsorge gut geregelt?

Kostenfrei und unverbindlich, per Video, am Telefon oder bei Ihnen zuhause. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.

AnrufenErstgespräch